Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017

Schipanski: „Einigung zwischen Bund und Ländern ist gefunden“

Nach längeren Verhandlungen haben Bund und Länder Anfang dieser Woche letzte Unstimmigkeiten ausgeräumt und sich auf die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) teilt zur Einigung mit: „Es ist eine gute Nachricht, dass nun der Durchbruch für die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses durch die Einigung zur Finanzierung und zum Inkrafttreten erzielt wurde. Nachdem sich der Bund lange und intensiv für eine bestmögliche Lösung eingesetzt hat, ist der Weg für diese Gesetzesänderung nun frei.“

 

Ab dem 1. Juli 2017 können Kinder die Unterhaltsvorschussleistung bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Begrenzung bekommen. Mit dem Inkrafttreten zum 1. Juli wurde eine Forderung von Ländern und Kommunen umgesetzt, die nunmehr ausreichend Zeit bekommen, um die Gesetzesänderung machbar umzusetzen.

 

„Durch kluges Vorbereiten und eine größere Bereitschaft der Verantwortungsübernahme der Länder hätte man den Kompromiss zweifellos früher erreichen können. Doch am Ende geht es nicht um den Verhandlungsweg, sondern um das Ergebnis für die Alleinerziehenden“, so Schipanski. Mit der Einigung wird eine der zielgenauesten familienpolitischen Maßnahmen umgesetzt, ohne die Kommunen bei der Umsetzung vor unlösbare Aufgaben zu stellen. „Nichts wäre schlimmer, als Alleinerziehende monatelang auf ihre Antragsbewilligung warten zu lassen, nur weil man den Kommunen nicht genügend Zeit zur Vorbereitung gegeben hat. Es bleibt jedoch wiederholt die Erkenntnis, dass bei Verhandlungen zwischen Bund und Ländern auch bei wegweisenden Themen dicke Bretter gebohrt werden müssen“, resümiert der Bundestagsabgeordnete.