Stellungnahme zur „Ehe für alle“

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (30. Juni 2017) über die „Ehe für alle“ abgestimmt. Zu diesem Thema habe ich in den letzten Tagen unzählige E-Mails und Anrufe bekommen. Deshalb möchte ich hierzu gerne Stellung nehmen:

Für mich ist die Ehe ein kulturell und religiös geprägter Begriff, der die Verbindung von Mann und Frau meint, aus der auch Kinder hervorgehen können. Als solche ist sie durch Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt. Daher habe ich bei der Abstimmung gegen eine „Ehe für alle“ gestimmt.

Zugleich respektiere ich es, wenn Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften glücklich sind und füreinander einstehen. Deshalb haben wir auch in den letzten Jahren die eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe in vielen rechtlichen Belangen gleichgestellt sowie eine steuerliche Gleichbehandlung festgelegt.
Dass die SPD unter dem Druck ihrer schlechten Umfragewerte Vertrauensbruch begeht, den rot-rot-grünen Schulterschluss sucht und das Thema durch das Parlament peitscht, ist unwürdig. Schließlich sprechen wir hier nicht nur von irgendeiner Fußnote, sondern über eine sehr sensible verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Frage. Umso mehr spaltet dieses taktische Wahlkampfmanöver der SPD jetzt die Menschen.

Nicht zuletzt habe ich große Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzesentwurfes, der zur Abstimmung stand. Denn Artikel 6 Grundgesetz umfasst nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes die Ehe zwischen Mann und Frau. Diese Rechtsauffassung kann nur durch eine Änderung des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden, wofür eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat notwendig ist.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Diskussion über die „Ehe für alle“ mit Ruhe und Respekt geführt wird vor denen, die dafür offen sind ebenso wie vor denen, die sich damit schwertun. Dies war auch das Anliegen von Bundeskanzlerin Angela Merkel – und nicht etwa innerhalb weniger Tage im Bundestag eine Abstimmung herbeizuführen.

Ihr Tankred Schipanski, MdB