Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf und Verordnung

Apotheken sollen künftig mehr Geld für zusätzliche Dienstleistungen und Notdienste erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ und die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ wurden am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) sagt dazu: „Für viele Menschen ist die Apotheke vor Ort eine wichtige Anlaufstelle, bei der sie auch persönliche Beratung bekommen. Darum sollen Apotheker künftig eine bessere Vergütung für neue Dienstleistungen erhalten. Außerdem sorgt der Gesetzesentwurf von Jens Spahn für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. In Zukunft gilt der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei der Abgabe an gesetzlich Versicherte. So wird die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land gesichert.“

Die Gesetzesänderungen sind nötig, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. Oktober 2016 entschieden hat, dass ausländische Versandapotheken Rabatte geben dürfen, wenn sie rezeptpflichtige Medikamente zu Patienten nach Deutschland schicken. Deutsche Apotheken können diese Rabatte jedoch nicht geben, was ein Nachteil für die Vor-Ort-Apotheke wäre. Hierüber war Schipanski mit vielen Apothekern im Gespräch. Ihren Bedenken wird nun Rechnung getragen.

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs:

  • Für gesetzlich Versicherte gilt künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke beziehen.
  • Apothekerinnen und Apotheker erhalten für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen extra Geld. Beispiele hierfür sind eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt.
  • Ärztinnen und Ärzte können zum Beispiel schwer chronisch kranken Patientinnen und Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept können Apothekerinnen und Apotheker dann bis zu drei weitere Male das Arzneimittel abgeben. Das entlastet Versicherte und Arztpraxen.
  • Damit sich noch mehr Menschen gegen Grippe impfen lassen, bekommen Apothekerinnen und Apotheker die Möglichkeit, im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe zu impfen. Sie werden vorher dafür von Ärztinnen und Ärzten geschult.

Die wesentlichen Regelungen der Verordnung:

  • Um den Apothekerberuf weiterzuentwickeln, werden zwei Verordnungen überarbeitet.
  • In der Apothekenbetriebsordnung wird unter anderem der Botendienst der Vor-Ort-Apotheke gestärkt. Er soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein.
  • In der Arzneimittelpreisverordnung werden der Festzuschlag für Notdienste (insgesamt 50 Millionen Euro) und der Betrag, den Apotheken für die Abgabe von Betäubungsmitteln erhalten (15 Millionen Euro), erhöht. Die Erhöhung der Notdienst-Vergütung stärkt die Vor-Ort-Apotheken insbesondere in Regionen, in denen es nicht so viele Apotheken gibt.
  • Das Gesetz und die Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.