In seinem gestrigen Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung von Professoren der Besoldungsgruppe W2 in Hessen für verfassungswidrig erklärt. Die Richter haben in ihrem Urteil aber auch deutlich gemacht, dass ein zweigliedriges Vergütungssystems, bestehend aus festem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen, mit der Verfassung vereinbar ist. „Leistungszulagen sind ein unerlässliches Instrument, um eine nach Leistung gestaffelte Besoldung in der Professorenschaft zu erreichen. Dank der Zulagen haben Hochschulen die notwendige finanzielle Flexibilität, um attraktive Gehaltspakete für die besten Wissenschaftler zu schnüren. Gleichzeitig setzt die Politik aber auch Leistungsanreize für Professoren, die bislang noch nicht in den Genuss der Zulagen kommen,“ erklärte Schipanski (CDU).

Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) ist davon überzeugt, dass die Junge Gruppe der Union mit ihrem Vorschlag einer solidarischen Demografie-Rücklage die richtige Debatte eröffnet hat. „Mit dieser Diskussion haben wir ein ganz zentrales Zukunftsthema angesprochen, das wir als junge Abgeordnete weiterverfolgen werden. Der Herausforderung des demografischen Wandels müssen wir uns schon heute stellen und Sozialabgaben gerecht auf alle Generationen verteilen,“ so der Abgeordnete.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute verkündet, dass die Besoldung der Professoren in Hessen aus der Besoldungsgruppe W2 gegen das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) verstößt und daher verfassungswidrig ist. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete und Bildungspolitiker Tankred Schipanski (CDU): „Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung unterstrichen, dass anstelle eines grundgehaltsorientierten Besoldungssystems auch ein zweigliedriges Vergütungssystem, das sich aus festem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen zusammensetzt, zulässig ist. Der heutige Richterspruch ist folglich kein Urteil gegen Leistungszulagen in der Professorenbesoldung.

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, Mitglied der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Fraktion, begrüßt den Vorschlag einer solidarischen Demografie-Rücklage. „Unsere Sozialversicherungssysteme basieren auf einem Generationenvertrag. Da es aber immer weniger Kinder gibt, können sie auf Dauer so nicht mehr funktionieren. Daher ist es richtig eine Abgabe einzuführen, die an die Anzahl eigener Kinder gekoppelt ist. Dies ist keine Diskriminierung von Kinderlosen, sondern eine Entlastung für die Familien mit Kindern. Der Vorstoß der Jungen Gruppe der Union trägt der Tatsache Rechnung, dass Eltern mit Kindern erheblich zu unserem Gemeinwesen und unserer Zukunft beitragen,“ meint Schipanski.