Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf und Verordnung

Apotheken sollen künftig mehr Geld für zusätzliche Dienstleistungen und Notdienste erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ und die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ wurden am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.