Bundestag beschließt steuerliche Forschungförderung

Für Investitionen in Forschung und Entwicklung können Unternehmen künftig eine steuerliche Förderung erhalten. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend beschlossen. Mit der sogenannten „steuerlichen Forschungsförderung“ will der Bund einen Anreiz für mehr private Investitionen in Forschung setzen und damit den Innovationsstandort Deutschland stärken. Der Thüringer Forschungspolitiker Tankred Schipanski (CDU) begrüßt die Einführung des Förderinstruments:

„Mit der neuen steuerlichen Forschungsförderung schaffen wir eine unbürokratische Fördermöglichkeit, die insbesondere für forschende mittelständische Unternehmen attraktiv ist. Wir stärken damit ihre Innovationskraft. Die Förderung ist einfach zu beantragen und wird mit der jährlich fälligen Steuerlast direkt vom Finanzamt verrechnet.“