Bund stellt 5,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung in Aussicht

1. Lesung des Guten-Kita-Gesetzes am Donnerstag im Deutschen Bundestag

Morgen, am 18. Oktober 2018, wird der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-Kita-Gesetz, diskutieren. Im Mittelpunkt des Guten-Kita-Gesetzes stehen die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots, ein guter Erzieher-Kind-Schlüssel, qualifizierte Fachkräfte sowie die Stärkung der Kitaleitungen. Darüber hinaus sollen Eltern bei den Gebühren durch eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Kita-Beiträge nach sozialen Kriterien entlastet werden.  Mit den Bundesländern sollen mit Blick auf die Qualitätsverbesserung landesspezifische Verträge ausgehandelt werden.

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt das Gesetzesvorhaben sehr: „Das Gute-Kita-Gesetz verdeutlicht einmal mehr den hohen Stellenwert, den die Bundesregierung der Familienpolitik zu misst. In den letzten zehn Jahren hat der Bund 11 Milliarden Euro in den Kitaausbau und den Kitabetrieb investiert. Mit der Bereitstellung von 5,5 Mrd. Euro an die Länder und Kommunen bis 2022 im Rahmen des Guten-Kita-Gesetzes möchten wir daran anschließen. Die Mittel sollen den Ländern durch einen höheren Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer von 2019 bis 2022 zur Verfügung gestellt werden. Die Stärkung der Familie ist eines der zentralen Anliegen der Union.“

Das Vorhaben der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung die Bundesgelder gießkannenmäßig für eine Beitragsfreiheit zu benutzen lehnt der Haushaltspolitiker Schipanski entschieden ab: „Dies ist nicht Sinn und Zweck der Bundesmittel. Wir wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung damit verbessern. Wir haben schon einmal erlebt, dass die Thüringer Landesregierung im Rahmen der BAföG-Reform die Mittel nicht zweckentsprechend eingesetzt hat. Vonseiten des Bundes werden wir bei dem Gute-Kita-Gesetz genau darauf achten, dass die 5,5 Milliarden Euro ihrem Zweck nach, nämlich zur Verbesserung der Kinderbetreuung in den Kitas, verwendet werden.“