Belange von Jägern und Sportschützen berücksichtigt

Am 13. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Waffenrechts beschlossen, die aufgrund der nach den Anschlägen 2015 in Paris verschärften EU-Feuerwaffenrichtlinie notwendig wurde. Trotz der bereits hohen Standards des deutschen Waffenrechts bestand in einigen Punkten Handlungsbedarf. Mit dem nun beschlossenen Gesetz ist – vor allem aufgrund des Einsatzes der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag – ein guter Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und den berechtigten Belangen von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern gelungen. Das neue Waffenrecht bringt mehr Sicherheit. Zugleich verhindern wir, dass Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt oder unnötig mit Bürokratie belastet werden.

Tankred Schipanski
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