Schipanski: „Fälle von Missbrauch bei Zeitarbeit und Werkverträgen eindämmen“. Kücker: „Praxistest steht noch aus“ Über die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sprachen am Dienstag (31. Januar 2017) der CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski und die Landesbeauftragte des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) Ulrike Kücker in Arnstadt. Fälle von missbräuchlicher Gestaltung von Werkverträgen sollen mit der gesetzlichen Neuregelung eingedämmt werden. Diese tritt ab dem 1. April 2017 in Kraft. Das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht vor, dass die Überlassung von Arbeitnehmern eine Höchstdauer von 18 Monaten nicht überschreiten darf. Das „Equal Pay“, also die Gleichstellung des Arbeitsentgelts mit dem der Stammarbeitnehmer, soll spätestens nach neun Monaten eintreten. Abweichungen sind durch Tarifverträge der jeweiligen Einsatzbranchen möglich.