60 Jahre Bundesvertriebenengesetz

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Bundestag würdigt Erfolge der Integration
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat heute (13.6.) in einer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag die Erfolgsgeschichte der Aufnahme und Integration der Heimatvertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler sowie die Förderung deutscher Minderheiten gewürdigt. Vor 60 Jahren wurde das Bundesvertriebenengesetz verabschiedet, das die Weichen für die erfolgreiche Eingliederung von rund 12 Millionen Flüchtlingen und Heimatvertriebenen sowie bislang 4,5 Millionen Spätaussiedlern gestellt hat.

„Mit dem Bundesvertriebenengesetz wurde auch die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Vertriebenen tatkräftig am Aufbau unserer Demokratie und an der Versöhnung mit den europäischen Völkern mitwirken konnten. Wir würdigen heute den Beitrag der deutschen Heimatvertriebenen und ihrer Verbände zum Wiederaufbau unseres Landes“, sagte der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU). Die Pflege des kulturellen Erbes der Vertriebenen und der Flüchtlinge bleibe eine zentrale Aufgabe. Schipanski lobte in diesem Zusammenhang das Engagement der Verbände im Ilm-Kreis und im Landkreis Gotha mit ihren Vorsitzenden Erwin Tesch und Dr. Gerhard Päselt.

Der Bundestag beschloss zudem einen Antrag der christlich-liberalen Koalition zur Erinnerung an die Opfer von Vertreibung. Darin wird unter anderem die weitere Förderung und Stärkung ihrer kulturellen und sprachlichen Identität festgeschrieben. Zudem soll der Weltflüchtlingstag um das Gedenken an die Opfer von Vertreibung erweitert werden. Am Dienstag (11.6.) gab Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin das Startsignal für den Bau des Dokumentationszentrums der Stiftung Flucht, Vertreibung und Versöhnung.