Schwerstkranke Menschen besser begleiten

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Bundestag berät am Mittwoch neues Hospiz- und Palliativgesetz
Die Große Koalition will die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf berät der Deutsche Bundestag erstmals am Mittwoch (17. Juni 2015). „Wir wollen erreichen, dass schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase besser begleitet werden und die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Unser Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland sowie individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die Betroffenen“, sagte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die ambulante Palliativversorgung weiterzuentwickeln und gleichzeitig die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize zu verbessern. Dies geschieht zum einen durch einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten.
„Die Arbeit von Hospizen, beispielsweise des Kinderhospizes Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz, ist unverzichtbar. Sie unterstützen Menschen in ihrer schwersten Lebensphase. Ich hoffe, wir können mit dem Gesetz dazu beitragen, ihre finanzielle Situation spürbar zu verbessern“, so Schipanski abschließend. Auch die Arbeit der Hospiz- und Palliativvereine gelte es zu stärken.

Weitere Informationen unter:
http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/hospiz-und-palliativversorgung/fragen-und-antworten-zum-hospiz-und-palliativgesetz.html