Bundestag stärkt berufliche Stellung von Syndikusanwälten

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Hirte/Schipanski: „Rechtsklarheit auch für weitere Berufe notwendig“
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche eine bessere Rechtssicherheit für Syndikusanwälte auf den Weg gebracht. Darüber informierten die Thüringer CDU-Abgeordneten Christian Hirte und Tankred Schipanski. Syndikusanwälte sind Rechtsanwälte, die fest in Unternehmen, Verbänden oder anderen Körperschaften angestellt sind, oftmals wird auch der Begriff des Unternehmensanwaltes genutzt. „Es ist gut und wichtig, dass Syndikusanwälte und auch deren Arbeitgeber Sicherheit haben. Wir regeln jetzt zwei wichtige Punkte: Die Anwälte müssen auch künftig keine individuellen Haftpflichtversicherungen abschließen. Gerade in größeren Unternehmen hätte dies angesichts hoher Risiken in Prozessen zu Beiträgen geführt, die das Ende des Berufsstandes hätten einläuten können. Damit wäre der Berufsstand massiv benachteiligt worden. Syndikusanwälte werden damit nun nicht gegenüber anderen Arbeitnehmern eines Unternehmens benachteiligt“, so die beiden Juristen, die sich gegenüber den zuständigen Bundestagskollegen ebenfalls für die Regelungen eingesetzt hatten.

„Zum zweiten stellen wir sicher, dass Unternehmensanwälte auch zukünftig von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden und sich wie bisher über die eigenen Versorgungswerke versichern können“, betonten Hirte und Schipanski. „Das Bundessozialgericht hatte dies in Frage gestellt und für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Auch für andere freie Berufe muss der Gesetzgeber klarstellende Regelungen treffen.“
V.i.S.d.P. Christian Hirte MdB, Tankred Schipanski MdB