Effizientere Asylverfahren durch verbesserten Datenaustausch

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Mehrfacherfassungen verhindern, Verfahren beschleunigen
Der Bundestag beschließt am Donnerstagabend das sogenannte Datenaustauschverbesserungsgesetz. Ziel ist es, den Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt Eingereisten zwischen den beteiligten Stellen von Bund, Ländern und Kommunen zu verbessern und aufwändige Mehrfacherfassungen zu verhindern.

„Im Zusammenhang mit der hohen Zahl von Asylanträgen ist einmal mehr deutlich geworden, dass wir Verwaltungsprozesse über föderale Grenzen hinweg dringend digitalisieren müssen, um Abläufe effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Der jetzt beschlossene verbesserte Datenaustausch bei Asylverfahren ist vorbildhaft für weitere Vorhaben im Bereich des E-Government“, sagte der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bundestagsausschuss Digitale Agenda.

Neben den bereits heute schon zu speichernden Grundpersonalien von Asylsuchenden sollen beim ersten Kontakt mit Behörden künftig auch Fingerabdrücke, Angaben zu Herkunftsland, Gesundheitsuntersuchungen sowie Ausbildung und Qualifikation in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Auf dieses „Kerndatensystem“ können alle in das Verfahren involvierte Behörden, beispielsweise BKA, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Polizei, Ausländerbehörden, Jugendämter sowie Sozialgerichte zurückgreifen. Mithilfe eines Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystems sollen Mehrfacherfassungen verhindert werden. Die Registrierung wird durch ein fälschungssicheres Dokument nachgewiesen. Dieser Flüchtlingsausweis ist die Grundlage für den Bezug von Leistungen.