Koalition beschließt Asylpaket II

Ende letzter Woche  hat sich die Koalition auf das Asylpaket II verständigt. Kernpunkt ist dabei die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten und die Einschränkung des Familiennachzugs. Dies ist ein großer Erfolg der Union.

Es sind ganz überwiegend ökonomische Motive, die Migranten aus Marokko, Algerien und Tunesien zur Stellung eines Asylantrages in Deutschland veranlassen. Die Anerkennungsquoten sind dementsprechend sehr gering. Mit der Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten reagieren wir frühzeitig auf die seit Kurzem stark steigenden Zahlen.

Die Erfahrung, die wir in Zusammenhang mit den Balkanstaaten gesammelt haben, macht sehr deutlich: Eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat zeigt unmittelbar Konsequenzen. Seit der Aufnahme dieser Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten sind die Asylbewerberzahlen aus den Westbalkanstaaten drastisch zurückgegangen. Heute kommen nur noch monatlich etwa 1.400 Menschen von dort, Anfang 2015 waren es noch über 25.000.

 „Von zentraler Bedeutung ist, dass die Grünen die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht erneut blockieren, wie sie das 2014 und 2015 bei den Balkanstaaten getan haben. Die Folge dieser Blockade war, dass allein im vergangenen Jahr rund 150.000 Migranten aus dem Westbalkan in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben.“, so Tankred Schipanski. Eine wirksame Trennung des Zustroms in Schutzbedürftige und Migranten war damit lange Zeit aufgrund des Widerstands der Grünen nicht möglich. Diese Entwicklung dürfe sich in Bezug auf die Maghreb-Staaten nicht wiederholen.

Mit Inkrafttreten des Asylpakets II wird für subsidiär Schutzberechtigte der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Diese Einschränkung ist richtig und verantwortungsvoll. Tankred Schipanski begrüßt diese Entscheidung: „Wir tun diesen Schritt nicht aus Hartherzigkeit, sondern aus Einsicht in die Grenzen unserer Möglichkeiten. Bereits heute halten sich rund 500.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, denen das Recht auf vollen Familiennachzug zusteht.“ Der in Deutschland für subsidiär Schutzberechtigte bislang großzügig ausgestaltete Nachzug ist ein wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in unserem Land, denn andere Staaten gewähren ihn nicht in dieser Form. Deswegen wird der Familiennachzug nun auf das europarechtlich unbedingt Erforderliche reduziert.

Mit der im Asylpaket II vorgesehenen Schaffung besonderer Aufnahmeeinrichtungen, der Schaffung eines zusätzlich beschleunigten Asylverfahrens für Migranten aus sicheren Herkunftsstaaten und schärferen Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Residenzpflicht werden die Anreize für eine Antragstellung von offenkundig nicht Schutzbedürftigen deutlich reduziert. Von zentraler Bedeutung sind zudem die schärferen Regeln bei der Abschiebung, die nun in Kraft treten können. So wird das Asylpaket II insbesondere die gesundheitlich begründeten Abschiebehindernisse erheblich einschränken und so einen Missbrauch verhindern.

Tankred Schipanski wirkt zuversichtlich: „Wir werden nun alles daran setzen, dass das Asylpaket II noch im Februar im Deutschen Bundestag verabschiedet wird.“

Was bereits unternommen wurde:

Um den Flüchtlingszustrom spürbar und nachhaltig zu reduzieren, haben wurden in den vergangenen Monaten eine umfangreiche Reihe von sehr weitgehenden Maßnahmen ergriffen. Bereits am 15. Oktober 2015 ist mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Asylpaket I) im Deutschen Bundestag die bedeutendste Asylrechtsreform seit den 1990er Jahren beschlossen worden. Mit der Verabschiedung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes am 14. Januar wurde für eine schnelle und umfassende Registrierung der Asylsuchenden sowie eine exakte Steuerung der Flüchtlinge innerhalb unseres Landes gesorgt. Dies fördert auch die Sicherheit. Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern befindet sich in der kommenden Sitzungswoche ein weiteres Vorhaben im parlamentarischen Verfahren.

Hier finden Sie Sie eine pointierte Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Asylpaketes II:

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