Regionalisierungsmittel: Ramelow stellt Sachverhalt falsch dar

[download id=“1122″]
Bund erhöht Mittel für die Länder erneut
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Juni 2016 hat sich der Bund bereit erklärt, die Regionalisierungsmittel für die Länder erneut zu erhöhen und ihnen bereits ab diesem Jahr nochmals 200 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellen. Die Summe wird somit auf 8,2 Milliarden Euro erhöht. Die Mittel für Thüringen können damit voraussichtlich auf dem aktuellen Niveau gehalten werden. Dies ist nicht dem Verdienst von Bodo Ramelow, sondern dem gewaltigen Entgegenkommen des Bundes geschuldet.

Im vorangegangenen Streit um die Regionalisierungsmittel wies der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow wiederholt die Verantwortung dafür von sich, dass Thüringen nach dem Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am 24. September 2015 trotz einer ersten Erhöhung der Bundesmittel schlechter dagestanden hätte als zuvor. Da der Ministerpräsident zuletzt die Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann und Tankred Schipanski zudem fälschlicherweise der Lüge in dieser Sache bezichtigte (Freies Wort vom 28.06.2016), stellt die Landesgruppe der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten den Sachverhalt nochmals klar:

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind Ländersache. Dennoch unterstützt der Bund die Länder bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit den sogenannten Regionalisierungsmitteln in Milliardenhöhe.

Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am 24. September 2015 wurde beschlossen, dass die Regionalisierungsmittel entsprechend des Vorschlages der Länder zeitlich verlängert und nach ihrem Vorschlag (Kieler Schlüssel) auf die Länder verteilt werden. Sie haben sich auf eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch den Bund auf 8 Milliarden Euro bei einer Dynamisierung um 1,8 Prozent geeinigt.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Thüringer Ministerpräsident widersprechen können. Das ist nicht geschehen. Er hätte sich mit den anderen Bundesländern auf eine sogenannte Sperrklinke einigen müssen, die sicherstellt, dass die Ostländer bei der Verteilung der Mittel nicht schlechter gestellt werden. An den Verhandlungen der Länder über die Verteilung der Mittel ist der Bund nicht beteiligt. Er kann dafür folglich auch keine Verantwortung tragen.

Erst im Nachgang des am 24. September 2015 getroffenen Beschlusses hat sich der Thüringer Ministerpräsident in einem Schreiben an die Bundeskanzlerin hierüber kritisch geäußert.

Im Vermittlungsausschuss im Oktober 2015 wurde die Steigerung auf 8 Milliarden Euro im Jahr 2016 sowie die Steigerung des Betrages in den Jahren 2017 bis 2031 um jährlich 1,8 Prozent beschlossen. Der Bundesrat hat dem zugestimmt – mit der Stimme des Freistaates Thüringen.