BND-Gesetz wird novelliert

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Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung über eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage für die Kommunikationsaufklärung des BND beraten.

Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Mitglied im „NSA-Untersuchungsausschuss“, begrüßt die geplanten Reformen: „Bei der sogenannten Fernmeldeaufklärung wollen wir eine noch klarere gesetzliche Grundlage für die Kommunikationsaufklärung im Ausland schaffen.

Es hat sich im Untersuchungsausschuss gezeigt, dass der BND verantwortungsvoll mit seinen technischen Möglichkeiten umgeht. Dennoch ist es im Sinne der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Mitarbeiter der Dienste gut, wenn die Regeln noch klarer gefasst werden. Dabei gilt, dass unsere Nachrichtendienste einen angemessenen Spielraum brauchen, um ihren wichtigen Auftrag effektiv erfüllen zu können. Im Interesse unserer Sicherheit brauchen wir gut ausgestattete, funktionsfähige Nachrichtendienste,“ so Tankred Schipanski.

Im Rahmen einer Novelle des BND-Gesetzes soll zudem die parlamentarische Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste verbessert werden. Kern der geplanten Novelle ist die Schaffung des Amtes eines „Ständigen Bevollmächtigten“. Dieses Amt soll als Hilfsorgan des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Kontrolle der Nachrichtendienste auf effektive Weise unterstützen. Dabei wird insbesondere zusätzliches Personal die Kontrolle der Nachrichtendienste unterstützen.