Tankred Schipanski (CDU) antwortet auf Doc Morris-Massenaktion zum Arzneimittel-Versandhandel

Durch die Massenaktion von Doc Morris, einem niederländischen Online-Versandhändler für Arzneimittel, habe auch ich in den letzten Wochen bereits über 1000 unterzeichnete Briefe von Bürgern erhalten, in denen ich aufgefordert wurde, dem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht zuzustimmen.

Nach der überspitzten und in Teilen inkorrekten Darstellung der Fakten durch Doc Morris, sollte zunächst Klarheit geschaffen werden. Bisher hat jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel überall in Deutschland den gleichen Preis, wodurch eine schnelle und wohnortnahe Versorgung gewährleistet werden kann. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs gilt diese Regel jedoch nicht mehr für Versandapotheken aus dem europäischen Ausland. Damit haben sie gegenüber inländischen Apotheken einen klaren Wettbewerbsvorteil, da sie Versicherten – anders als inländische Apotheken – Preisnachlässe wie z.B. Doc Morris es in Form von Boni tut, gewähren können.

Um einen ruinösen Preiswettbewerb zu verhindern, der vor allem dazu führt, dass kleinere Apotheken auf dem Land und damit vor allem Ihre Apotheke, in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, muss auf das Urteil reagiert werden. Unser Ziel ist es, gleiche Rahmenbedingungen für alle Apotheken zu schaffen, so dass auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Arzneimittelberatung und -versorgung vor Ort von akut oder chronisch kranken Patienten sichergestellt ist – schließlich könnten auch Sie in einem Notfall auf die Apotheke vor Ort angewiesen sein.

Eine Möglichkeit ist das vom Gesundheitsministerium vorgeschlagene Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Bisher ist jedoch noch nichts entschieden worden. Wir streben es an, eine ausgewogene und interessensgerechte Regelung zu finden, die insbesondere die Belange der Patienten berücksichtigt. Weitere Vorgehensweisen werden diskutiert und ein konkretes Ergebnis, worauf man sich einigen kann, ist noch lange nicht in Sicht. Unter diesen Gesichtspunkten ist mit der Verabschiedung eines Gesetzes in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen.