Klare Regeln gegen Ausbeutung und Wettbewerbsverzerrung in der Fleischwirtschaft

Bundestag beschließt Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten
Der Deutsche Bundestag hat Anfang Juni das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft beschossen. „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir faire Bedingungen in der Fleischindustrie. Wir schützen die Arbeitnehmer vor Ausbeutung durch die ‚schwarzen Schafe‘ der Branche und die seriös operierenden Betriebe und ihre Beschäftigten vor Wettbewerbsverzerrung. Wir müssen verhindern, dass eine ganze Branche in Verruf gerät“, erklärt der örtliche Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) hierzu.

Die Neuregelung ist eine Reaktion auf anhaltende Missstände in der Fleischwirtschaft. So praktizierten einige Unternehmen der Branche ein Geschäftsmodell, das auf der systematischen Umgehung von Rechtsvorschriften, Unterlaufen von Standards, dem Missbrauch von Werkverträgen und dem Verstecken hinter Subunternehmerstrukturen beruht. Zudem gibt es immer wieder Berichte über Fälle von Arbeitszeitbetrug sowie illegaler Abzüge für Werkzeug und Schutzkleidung, des Nichtbezahlens von Umkleide- und Wegezeiten oder der Umgehung von Beitragspflichten zur Sozialversicherung.

Künftig muss der Arbeitgeber für Subunternehmerketten haften und ist für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Er ist zudem verpflichtet, Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Außerdem gibt es eine verschärfte Dokumentationspflicht. Die Arbeitszeit der Angestellten muss am selben Tag unmittelbar nach der Arbeitsaufnahme erfasst werden.