Richtigstellung meiner Plenarrede

In meiner Plenarrede zum Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses am 28. Juni 2017 habe ich gesagt:

„Bei der ersten Sitzung dieses Ausschusses wurde schnell klar, dass ein konstruktives und strukturiertes Zusammenwirken von Opposition und Koalition nicht gewollt ist. Von Anfang an war es Konfrontation, Misstrauen, Verschwörung aufseiten der Opposition, angeheizt durch diverse Veröffentlichungen nicht nur via Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch via Buchveröffentlichungen wie Geheimer Krieg oder Der NSA-Komplex, allesamt Veröffentlichungen, welche die Snowden-Veröffentlichungen ungeprüft zur Grundlage ihrer Berichterstattung gemacht haben. Das ist im Übrigen ein ganz klarer Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, lieber Herr Ströbele. Diesen Denkfehler machte die Mehrheit der Ausschussmitglieder nicht. Wir hinterfragten veröffentlichte Skizzen und Papiere nach Plausibilität.“

Nach konstruktiven Gesprächen mit Holger Stark, einem der Autoren des Buches „Der NSA-Komplex“ und mit Christian Fuchs, Autor von „Geheimer Krieg“ komme ich zu einer anderen Bewertung. Ich finde, Fehler muss man auch eingestehen können. Das möchte ich an dieser Stelle tun. Mein Vorwurf gegenüber den beiden Buchveröffentlichungen ist unrichtig.

Holger Stark, Christian Fuchs und ihre Co-Autoren haben nicht ungeprüft Informationen als Grundlage ihrer Berichterstattung übernommen und damit nicht gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.