Junge Familien aufgepasst: Baukindergeld jetzt beantragen

Ab dem 18. September 2018 können junge Familien bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das neue Baukindergeld in Höhe von insgesamt 12.000 Euro pro Kind beantragen.

Damit lösen CDU und CSU ein Wahlversprechen ein, das dem Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski (CDU) sehr am Herzen liegt: „Mit dem Baukindergeld helfen wir jungen Leuten und Schwellenhaushalten, sich ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und zugleich für das Alter vorzusorgen.“ Eine stärkere Förderung des Wohneigentums sei wichtig, denn: „Wenn wir die Herausforderungen am Wohnungsmarkt stemmen wollen, brauchen wir auch mehr Eigenheimbesitz.“

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für den Bau oder Kauf eines Eigenheims, der nicht zurückgezahlt werden muss. Familien mit Kindern oder Alleinerziehende, die keine Immobilie besitzen, erhalten pro Kind 12.000 Euro in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro. Das Haushalteinkommen darf dabei jährlich maximal 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind betragen. Voraussetzung für den Erhalt von Baukindergeld ist zudem, dass der Antragsteller frühestens am 1. Januar 2018 die Baugenehmigung erhalten bzw. den Kaufvertrag unterzeichnet hat.

Der Antrag kann ab 18. September auf dem KfW-Zuschussportal unter https://public.kfw.de/zuschussportal-web/ gestellt werden. Weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/.