„Neue Brückenteilzeit leistet wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben“

Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit
Am heutigen Tag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit beschlossen. Der Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Gotha und Ilm-Kreis, Tankred Schipanski (CDU), hierzu: „Mit dem Gesetz setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und geben somit Menschen die Möglichkeit, ihr Berufsleben flexibler zu gestalten. Wir leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben. Arbeitnehmer erhalten unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit von der sogenannten Brückenzeit wieder in ihren Vollzeitjob zurückzukehren.“

Bislang sah die Rechtslage einen Anspruch auf eine zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit vor. Mit dem Gesetz zur Einführung einer Brückenzeit wird das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dahin gehend angepasst, dass in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, Arbeitnehmern, die zuvor bereits mindestens sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber unter Vertrag standen, einen Anspruch auf eine vorübergehende Teilzeit von ein bis fünf Jahren gewährt wird. Dieser neue Anspruch ist nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe, wie die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, gebunden. Wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist, dass die Arbeitnehmer nach Auslaufen der Brückenzeit einen Anspruch darauf haben, in ihr ursprünglich vereinbartes Arbeitszeitvolumen zurückzukehren.

„Das Gesetz zur Einführung einer neuen Brückenteilzeit gibt den Arbeitnehmern eine verstärkte Einkommens- und Planungssicherheit. Bezüglich der neuen Regelung wird für Unternehmen in der Größenordnung von 46 bis 200 Beschäftigten zudem eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. Somit erhalten auch Arbeitgeber entsprechende Planungsmäßigkeit“, so der heimische Bundestagsabgeordnete.