Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen

Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen für die Monate März und April 2020 vorübergehend gestundet werden. Die betroffenen Unternehmen müssen sich bis spätestens Donnerstag (26.03.2020) formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an die jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. Einen Musterantrag können Sie hier downloaden.