Bundesnotbremse beenden – Epidemische Lage verlängern

Die epidemische Lage ist eine Ausnahmesituation und gibt der Bundes- sowie den Landesregierungen umfangreiche Befugnisse. Bei hohen Inzidenzzahlen sind damit auch sensible Grundrechtseingriffe verbunden.

Deshalb muss der Bundestag sie alle drei Monate neu entscheiden, diese epidemische Lage neu zu beschließen. Im Juni steht diese Verlängerung nun wieder an. Ich bin der Meinung, dass wir diese noch einmal verlängern müssen. Zum einen, weil die Pandemie offensichtlich noch nicht vorbei ist. Das RKI hat die Gefahrenlage leicht abgestuft, aber weiterhin als hoch eingestuft. Wir sehen das auch in unserem Alltag. Im Landkreis Gotha und Ilm-Kreis haben Schulen und Kitas seit kurzer Zeit wieder geöffnet, die Gastronomie und Kulturbranche wird hoffentlich zeitnah folgen. Es ist aber weiterhin wichtig, dass wir bestehende AHA-Regeln einhalten und uns bewusst sind, dass diese Pandemie nicht vorbei ist. Bisher sind etwas mehr als 20 % vollständig geimpft und die vollständige Durchimpfung wird insbesondere in den nächsten Wochen noch einmal an Geschwindigkeit aufnehmen. Es lässt sich also Schlussfolgern, dass wir die Pandemie in Deutschland immer besser in den Griff bekommen und hoffentlich perspektivisch auch langfristig in den Griff bekommen. Aber: wir sind erst auf dem Weg und noch nicht am Ziel. Wir brauchen weiter die rechtlichen Möglichkeiten des Gesetzes zur epidemischen Lage, um dieses Ziel zu erreichen. Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass wir die epidemische Lage nach dieser Verlängerung nicht noch einmal verlängern müssen, wenn ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist und die Infektionszahlen in Deutschland weiterhin niedrig sind.

Einige sind der Meinung, dass wir eine beschränkte Verlängerung um wenige Wochen beschließen sollten. Hierfür sollte man wissen, dass der Deutsche Bundestag ab Ende Juni in die Sommerpause geht und vor der Wahl nicht mehr regelmäßig zusammentreten wird. Wenn nun, wie von einigen gefordert, die epidemische Lage nur um 4 Wochen verlängert wird, müssten noch mindestens zwei Mal alle Bundestagsabgeordneten nach Berlin reisen. Dies ist immer mit erheblichen Kosten für den Steuerzahler verbunden und ein erheblicher bürokratischer Aufwand, der sich vermeiden ließe.

Daher plädiere ich für eine Verlängerung der epidemischen Lage um ein weiteres Mal in dem Bewusstsein, dass wir weitere Verlängerungen sehr kritisch prüfen müssen und bei fortschreitendem Impferfolg sowie sinkenden Infektionszahlen nicht mehr rechtfertigen können.

Davon nicht betroffen ist die Bundesnotbremse. Diese wird am 30. Juni auslaufen und nicht verlängert werden. Mit der Bundesnotbremse war die rechtliche Grundlage für umfassende Infektionsschutzmaßnahmen wie Ausgangssperren oder Geschäftsschließungen auf Kreisebene ermöglicht worden.

In den nächsten Wochen werden wir nun intensiv dazu diskutieren und gegebenenfalls auch noch Änderungen beschließen. Dabei beziehen wir alle Argumente mit ein und ich informiere Sie laufend in diesem Beitrag.