Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute verkündet, dass die Besoldung der Professoren in Hessen aus der Besoldungsgruppe W2 gegen das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) verstößt und daher verfassungswidrig ist. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete und Bildungspolitiker Tankred Schipanski (CDU): „Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung unterstrichen, dass anstelle eines grundgehaltsorientierten Besoldungssystems auch ein zweigliedriges Vergütungssystem, das sich aus festem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen zusammensetzt, zulässig ist. Der heutige Richterspruch ist folglich kein Urteil gegen Leistungszulagen in der Professorenbesoldung.