[download id="985"] Schipanski begrüßt Entscheidung Der Bundesgerichtshof hat am 18.09.2015 die Gebührenforderungen der GEMA gegenüber einer Antennengesellschaft in München zurückgewiesen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt die BGH-Entscheidung: „Das Urteil hat große Signalwirkung und ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt der Antennengesellschaften auch in unserer Region. Ich freue mich, dass der BGH dem existenzbedrohenden Gebaren der GEMA nun einen Riegel vorgeschoben hat." Der Abgeordnete steht seit vielen Jahren in engem Kontakt mit den Antennengesellschaften im Ilm-Kreis. Er engagiert sich in Berlin für eine Änderung des Paragrafen 20 des Urhebergesetzes, der von der GEMA als Rechtsgrundlage herangezogen wird. Dieser sieht für die öffentliche Weiterleitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen per Kabel Gebühren vor.