[download id="954"] Schipanski: „Kleine und mittlere Betriebe werden durch Änderung bei Dokumentationspflicht entlastet“ Gute Neuigkeiten für heimische Unternehmen hat der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU): „Nach einem halben Jahr Praxiserfahrung bessert das Bundesarbeitsministerium beim Mindestlohn nach. Die Dokumentationspflichten werden erleichtert, was sachgerecht ist und vor allem kleine und mittlere Betriebe entlastet.“ Eine Forderung seitens der Union sei die Absenkung des Schwellenwertes für die Aufzeichnungspflichten gewesen. „Bei höheren Einkommen der Mitarbeiter sind Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz erfahrungsgemäß unwahrscheinlich. Daher wird der Grenzwert künftig von 2.958 Euro auf 2.000 Euro monatlich gesenkt.“ Diese Neuregelung gilt für längerfristige Arbeitsverhältnisse mit einer regelmäßigen Vergütung oberhalb des Mindestlohnes“, führt der Abgeordnete aus.