Die Bundesregierung hat sich zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder für weitere Lockerungen des öffentlichen Lebens entschieden. Außerdem wurde beschlossen, dass in Zukunft die Bundesländer überwiegend für die Lockerungen des öffentlichen Lebens im jeweiligen Bundesland verantwortlich sind. Dies gilt, solange weniger als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet sind.