Schipanski begrüßt Abweisung der Klage zu NSA-Selektoren Am heutigen Dienstag sind Grüne und Linkspartei mit ihrer Klage zur Herausgabe der NSA-Selektorenlisten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundesregierung die Listen der NSA-Selektoren nicht an den Bundestags-Untersuchungsausschuss herausgeben muss, da in diesem speziellen Fall das Geheimhaltungsinteresse der Regierung das parlamentarische Informationsinteresse überwiege. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Ordentliches Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss, begrüßt die Entscheidung des Gerichts und stellt fest, dass die Richter mit Ihrem Beschluss auch der Mehrheitsauffassung des Ausschusses Recht geben. „Um die Bevölkerung effektiv zu schützen, müssen Geheimdienste dazu in der Lage sein, vertraulich miteinander zu kommunizieren.“ Daher müsse genau geprüft werden, welche Informationen von der Bundesregierung herausgegeben werden könnten und an welcher Stelle die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik und ihrer Partner gefährdet seien. Dies habe das Bundesverfassungsgericht mit der sachlich begründeten Abweisung der Klage nun getan. Genau wie das Gericht in seinem Beschluss betont auch Schipanski, dass sich die Bundesregierung gegenüber dem Untersuchungsausschuss immer kooperativ gezeigt habe und die Aufklärung so umfassend unterstützt habe, wie es ohne Offenlegung von Geheimnissen möglich war.

[download id="933"] Der Bundestagsabgeordnete im NSA-Untersuchungsausschuss Schipanski begrüßt die beschlossene Einsetzung einer Vertrauensperson zur Prüfung der Selektoren. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat heute mehrheitlich beschlossen, eine Vertrauensperson einzusetzen. Diese Person soll die Vorwürfe prüfen, wonach es unter den durch den amerikanischen Geheimdienst NSA zugelieferten Selektoren an den Bundesnachrichtendienst (BND) auch solche gab, die der Wirtschaftsspionage gedient haben könnten.