[download id=782] Ausbildung und berufliche Chancen dürfen nicht gefährdet werden Am Donnerstag hat der Bundestag beschlossen, ab Januar 2015 einmalig einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro festzulegen. „Leistung muss angemessen bezahlt werden. Für die Union ist dabei wichtig, dass der Mindestlohn keine Fehlanreize setzt, Arbeitsplätze gefährdet oder Regionen in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt. Deshalb haben wir uns in den Gesetzverhandlungen erfolgreich für wichtige Anpassungen eingesetzt“, so der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski.