Wichtige Anpassungen bei Mindestlohn erreicht

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Ausbildung und berufliche Chancen dürfen nicht gefährdet werden
Am Donnerstag hat der Bundestag beschlossen, ab Januar 2015 einmalig einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro festzulegen. „Leistung muss angemessen bezahlt werden. Für die Union ist dabei wichtig, dass der Mindestlohn keine Fehlanreize setzt, Arbeitsplätze gefährdet oder Regionen in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt. Deshalb haben wir uns in den Gesetzverhandlungen erfolgreich für wichtige Anpassungen eingesetzt“, so der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski.

Bestimmte Gruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen, um ihre beruflichen Chancen nicht zu gefährden. Dazu zählen Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten (bei Pflicht¬praktika und Praktika bis zu drei Monaten) sowie Langzeitarbeitslose (im ersten Halbjahr nach Wiedereinstieg in den Beruf). „Wir wollen, dass Jugendliche eine gute Ausbildung machen und nicht den anfänglich besser bezahlten Anlern-Job vorziehen. Deshalb ist die Altersgrenze von 18 Jahren wichtig, die ich mir noch etwas höher gewünscht hätte“, so der Bildungspolitiker Schipanski. Mit der Regelung zu Praktika wird einer Forderung der Hochschulrektorenkonferenz entsprochen. Damit soll verhindert werden, dass das Angebot an Praktika sinkt und Studierenden die Möglichkeit genommen wird, sich hierdurch beruflich zu orientieren.

Rechtsicherheit gibt es für Unternehmen. Sie müssen nicht dafür haften, wenn ein Subunternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht nachkommt.

Um möglichen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern, wird das neue Gesetz alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern evaluiert. Sie wird künftig auch eigenverantwortlich den Mindestlohn festlegen.