[download id="1086"] Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch seine Entscheidung in den Verfassungsbeschwerden gegen das sogenannte BKA-Gesetz verkündet. Das Gericht hat festgestellt, dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamtes (BKA) zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Terrorismusabwehr im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist. Jedoch seien eine Reihe von Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verfassungswidrig.
Tankred Schipanski
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