Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss bei BKA-Ermittlungsbefugnissen zur Terrorabwehr nachbessern

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Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch seine Entscheidung in den Verfassungsbeschwerden gegen das sogenannte BKA-Gesetz verkündet. Das Gericht hat festgestellt, dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamtes (BKA) zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Terrorismusabwehr im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist. Jedoch seien eine Reihe von Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verfassungswidrig.

„Ich begrüße, dass das Gericht die Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Grundsatz bestätigt hat. Sie sind im Kampf gegen den internationalen Terrorismus unverzichtbar. In der komplizierten Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre auf der einen Seite und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite, weicht die Auffassung des Gerichts teilweise von der des Gesetzgebers ab. Auf Grundlage der detaillierten Vorgaben der Richter müssen die gesetzlichen Regelungen nun nachgebessert werden“, kommentierte der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages, das Urteil.

Die beanstandeten Vorschriften gelten mit Einschränkungen überwiegend bis Ende Juni 2018 fort. Zwei der acht Richter des Senats widersprachen dem Urteil.