Am Freitag (30.11.2018) hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Harbarth zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Am 22. November hatte der Deutsche Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit für Stephan Harbarth als Richter des Bundesverfassungsgerichts gestimmt. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) hierzu: „Ich gratuliere Stephan Harbarth ganz herzlich zu seiner Wahl als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und zum Vorsitzenden des Ersten Senats. Ich habe über die Jahre hinweg gerne und sehr gut mit Stephan Harbarth als Kollege in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zusammengearbeitet. Ich freue mich sehr über seine Wahl und wünsche ihm bei seiner neuen Aufgabe alles Gute, viel Kraft und Erfolg.“

Schipanski: „Brauchen mehr Kriterien als nur die Abschlussnote" Am Dienstag, den 19. Dezember 2017, gab das Bundesverfassungsgericht sein Urteil bekannt, wonach das Zulassungsfahren für das Medizinstudium in Teilen verfassungswidrig ist. Der Bundestagsabgeordnete und Bildungsexperte Tankred Schipanski (CDU) begrüßt das Urteil und insbesondere die vom Gericht angemahnte Ausweitung des Verfahrens auf weitere Kriterien neben der Abiturnote.

Schipanski begrüßt Abweisung der Klage zu NSA-Selektoren Am heutigen Dienstag sind Grüne und Linkspartei mit ihrer Klage zur Herausgabe der NSA-Selektorenlisten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundesregierung die Listen der NSA-Selektoren nicht an den Bundestags-Untersuchungsausschuss herausgeben muss, da in diesem speziellen Fall das Geheimhaltungsinteresse der Regierung das parlamentarische Informationsinteresse überwiege. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Ordentliches Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss, begrüßt die Entscheidung des Gerichts und stellt fest, dass die Richter mit Ihrem Beschluss auch der Mehrheitsauffassung des Ausschusses Recht geben. „Um die Bevölkerung effektiv zu schützen, müssen Geheimdienste dazu in der Lage sein, vertraulich miteinander zu kommunizieren.“ Daher müsse genau geprüft werden, welche Informationen von der Bundesregierung herausgegeben werden könnten und an welcher Stelle die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik und ihrer Partner gefährdet seien. Dies habe das Bundesverfassungsgericht mit der sachlich begründeten Abweisung der Klage nun getan. Genau wie das Gericht in seinem Beschluss betont auch Schipanski, dass sich die Bundesregierung gegenüber dem Untersuchungsausschuss immer kooperativ gezeigt habe und die Aufklärung so umfassend unterstützt habe, wie es ohne Offenlegung von Geheimnissen möglich war.

[download id="1086"] Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch seine Entscheidung in den Verfassungsbeschwerden gegen das sogenannte BKA-Gesetz verkündet. Das Gericht hat festgestellt, dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamtes (BKA) zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Terrorismusabwehr im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist. Jedoch seien eine Reihe von Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verfassungswidrig.