Zulassungsverfahren für Medizinstudium teilweise verfassungswidrig

Schipanski: „Brauchen mehr Kriterien als nur die Abschlussnote“
Am Dienstag, den 19. Dezember 2017, gab das Bundesverfassungsgericht sein Urteil bekannt, wonach das Zulassungsfahren für das Medizinstudium in Teilen verfassungswidrig ist. Der Bundestagsabgeordnete und Bildungsexperte Tankred Schipanski (CDU) begrüßt das Urteil und insbesondere die vom Gericht angemahnte Ausweitung des Verfahrens auf weitere Kriterien neben der Abiturnote.

„Das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium ist einerseits hochkompliziert und andererseits deutschlandweit alles andere als einheitlich. 60 Prozent aller Plätze werden über die Hochschulen selbst vergeben, die oft unterschiedliche Kriterien anlegen“, erklärt der Abgeordnete. Fast immer bedürfe es eines hervorragenden Abiturschnittes, um überhaupt in absehbarer Zeit eine Aussicht auf einen Studienplatz zu haben. Die Chancen hierzu seien schon allein aufgrund der verschiedenen Bildungsstandards in den Bundesländern nicht gleichmäßig verteilt. „Wie das Bundesverfassungsgericht zurecht feststellt, bedarf es dringend weiterer Zulassungskriterien neben der Abiturnote. Auf Bundesebene haben wir hierzu, gemeinsam mit Vertretern der Länder, mit dem ‚Masterplan Medizinstudium 2020‘ im vergangenen März bereits die Initiative ergriffen. Der Masterplan sieht unter anderem vor, dass soziale Kompetenzen, kommunikative Fähigkeiten und die persönliche Motivation eine größere Rolle bei der Zulassung von Studierenden spielen sollen. Nur so können wir sicherstellen, dass gut geeignete Kandidaten nicht allein anhand ihrer Abiturnote, sondern auch aufgrund weiterer wichtiger Fähigkeiten ausgewählt werden“, so Schipanski.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes ordneten an, dass Bund und Länder bis Ende 2019 die Auswahlkriterien, die es neben der Abiturnote gibt, neu regeln müssen.