Koalition diskutiert Gesetzesentwurf Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich am Montagabend (25. Februar 2013) auf Regelungen für die Begrenzung des Fracking-Verfahrens geeinigt. Der Gesetzesvorschlag, den die Fraktion derzeit diskutiert, sieht strenge Auflagen vor. So soll Fracking in sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten verboten werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird allgemein zur Pflicht, Wasserbehörden erhalten ein Vetorecht. Diese Regelung gilt auch für Vorhaben bei Tiefen-Geothermie.