Umfassende Begrenzung von Fracking

Koalition diskutiert Gesetzesentwurf

Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich am Montagabend (25. Februar 2013) auf Regelungen für die Begrenzung des Fracking-Verfahrens geeinigt. Der Gesetzesvorschlag, den die Fraktion derzeit diskutiert, sieht strenge Auflagen vor. So soll Fracking in sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten verboten werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird allgemein zur Pflicht, Wasserbehörden erhalten ein Vetorecht. Diese Regelung gilt auch für Vorhaben bei Tiefen-Geothermie.

„Ich teile die Besorgnis der Bürger bezüglich des Fracking-Verfahrens und begrüße es daher sehr, dass der Gesetzesentwurf jetzt für eine bundesweit einheitliche Rechtslage sorgt. Die Regelung wird dazu führen, dass Fracking gegen den Willen der Betroffenen vor Ort nicht möglich sein wird. Klar ist: Wir schränken Fracking ein, wir wollen es nicht ermöglichen“, so der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU). Die Sicherheit von Mensch und Umwelt müsse an erster Stelle stehen. Dem trage der Gesetzesentwurf umfassend Rechnung.

Für Thüringen hatte das Energieunternehmen BNK im Januar gemeldet, die Suche nach Erdgas zu beenden. Die Firma meldete, dass sie entsprechende Anträge für seismische Messungen in Thüringen bei den jeweiligen Bergbehörden zurück ziehe. „Ich begrüße die Entscheidung von BNK, denn damit haben wir in Thüringen Klarheit über etwaige Fracking-Vorhaben.“, so Schipanski.

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