CDU-Politiker im Austausch mit Praktikern zum neuen Bundesteilhabegesetz Ende November 2016 will der Deutsche Bundestag das Bundesteilhabegesetz beschließen. Mit dem Gesetzesvorhaben soll das bisherige „Fürsorgesystem“ für Menschen mit Behinderung in ein „Teilhaberecht“ weiterentwickelt werden. Leistungen für Menschen mit Behinderung sollen sich fortan am persönlichen Bedarf orientieren und nach einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden. Die konkreten Änderungen stellte der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer, auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski (CDU) in Gotha vor. Hierzu tauschten sich die Politiker mit Thomas Gurski, Vorstandsvorsitzender des Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V., und seinem Vorstandsteam sowie Reinhardt Müller, Landesgeschäftsführer Der Paritätische Thüringen, aus.