Schipanski begrüßt Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

[download id=“895″]
Am gestrigen Mittwoch (15. April 2015) einigte sich die Koalition auf gemeinsame Eckpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Der CDU-Obmann im Ausschuss für Digitale Agenda Tankred Schipanski aus Thüringen begrüßt den gefundenen Kompromiss:
„Die Möglichkeit bei der Aufklärung von schweren Straftaten auf gespeicherte Verbindungsdaten der Telekommunikationsanbieter zurückzugreifen ist notwendig und richtig. Die Sicherheit der Bürger wird damit erhöht. Dies gilt umso mehr, weil sich die Kommunikation insgesamt immer stärker ins Internet verlagert, so dass zumindest die kurzzeitige Speicherung von IP-Adressen dringend erforderlich ist, um schwere Straftaten die im Netz vorbereitet oder verabredet werden aufklären zu können. Als Netzpolitiker war mir vor allem wichtig, dass höchste Standards bei Datenschutz- und sicherheit für diese sensiblen Daten gelten. Dies haben wir erreicht.“

Die von Justizminister Maas vorgelegten Eckpunkte sehen unter anderem vor, dass die Daten nur stark verschlüsselt im Inland gespeichert werden dürfen. Zudem gilt beim Zugriff auf die Daten nicht nur ein Richtervorbehalt, sondern auch ein Vier-Augen-Prinzip. Nach zehn Wochen müssen die Daten gelöscht werden.