12 Jun Brief aus Berlin – 11/2015
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Mit welchen Themen ich mich in der vergangenen Sitzungswoche in Berlin beschäftigt habe, erfahren Sie in meinem neuen Brief. Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende!
Digitalisierung der Industrie
Der Begriff Industrie 4.0 ist derzeit in aller Munde und steht heute häufig allgemein für die Digitalisierung der Industrie. Gemeint ist, dass sich die Produktion auf intelligente Weise mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik verzahnt. Unser Ziel in Deutschland muss es natürlich sein, dass unsere hohe Industriekompetenz auch im digitalen Zeitalter weiterentwickelt werden kann.
Der Bund unterstützt in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Initiative des Fraunhofer Instituts und der Wirtschaft, den sogenannten „Industrial Data Space“. Hierüber tauschte ich mich in dieser Woche mit Prof. Dr. Stefan Wrobel vom Fraunhofer Institut aus. Ziel der Initiative ist es, sichere Lösungen für die Digitalisierung und den damit einhergehenden rasanten Wandel von industriellen Produktions- und Geschäftsprozessen zu entwickeln.
Eine weitere Initiative ist die „Smart Service Welt“ der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, die ihr Präsident Prof. Dr. Henning Kagermann in dieser Woche im Ausschuss Digitale Agenda vorstellte. Hierbei steht nicht mehr der einzelne Anbieter mit seinen klassischen Produkten und Dienstleistungen im Zentrum, sondern der Nutzer, der die für ihn passende Kombination von beidem erwartet. Darauf müssen sich Unternehmen künftig einstellen können.
IT-Sicherheitsgesetz beschlossen
Bürger, Verwaltungen und Wirtschaft sind zunehmend vernetzt. Daher ist es entscheidend, so genannte kritische Infrastrukturen besser zu schützen. Das IT-Sicherheitsgesetz, das wir in dieser Woche beschlossen haben, benennt Mindestniveaus für IT-Sicherheit derjenigen Einrichtungen, die für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind. Geregelt werden die effektive Überwachung der Sicherheit dieser Infrastruktur durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), entsprechende Meldepflichten und Informationsleistungen.
Der direkte Schutz der Bürger soll über die Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Verwendung sicherer Technik verbessert werden. Auch hier ist eine Meldepflicht bei IT-Sicherheitsfällen vorgesehen. Ferner soll der Anteil des BSI an der Erstellung des Sicherheitskatalogs für Telekommunikationsnetzbetreiber ausgebaut werden. Auch soll das Bundeskriminalamt (BKA) im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt werden.
Medizinische Versorgung verbessern
Eine für alle Patienten gut erreichbare Versorgung auf hohem Niveau ist das Ziel des Versorgungsstärkungsgesetzes, das wir im Bundestag nun beschlossen haben. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, denn eine gute medizinische Versorgung darf nicht vom Wohnort abhängen. Mit dem Gesetz wollen wir unter anderem erreichen, dass mehr Mediziner in schlecht versorgten Regionen zur Verfügung stehen. Die Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in überversorgten Regionen, beispielsweise in Ballungsgebieten, soll zugunsten der Besetzung von Vertragsarztsitzen in weniger gut versorgten Regionen eingedämmt werden
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen konnten verschiedene Änderungen in das Gesetz eingearbeitet werden. Entgegen früherer Befürchtungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen wird es keinen Automatismus zur Streichung von Arztstellen geben. Dem Antrag auf Nachbesetzung eines bestehenden Vertragsarztsitzes ist auch weiterhin stattzugeben, wenn diese aus Versorgungsgründen erforderlich ist. Die Landesgruppe der Thüringer Unionsabgeordneten hatte sich zu dem Thema mehrfach mit Vertretern der KV Thüringen ausgetauscht.
Weitere Bundesmittel für Unterbringung von Flüchtlingen
In dieser Woche haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Ministerpräsidenten der Länder und die Chefs der Kommunalverbände auf Maßnahmen zur Finanzierung der Unterbringung für die steigenden Flüchtlingszahlen verständigt. Erneut greift der Bund den Ländern und Kommunen hierbei finanziell unter die Arme.
Konkret hat der Bund bereits zugesagt, seine für dieses Jahr geplante pauschale Hilfe von 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro zu verdoppeln. Zusätzlich wird er sich ab 2016 strukturell und dauerhaft an den gesamtstaatlichen Kosten beteiligen.
Nun sind die Länder am Zug, ihrer Verantwortung für diese Aufgabe gerecht zu werden und insbesondere dafür zu sorgen, dass die Mittel auch bei den hilfsbedürftigen Kommunen ankommen. Weitere Details werden bei dem nächsten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer am 18. Juni diskutiert.
Hinter den Kulissen: Petitionsausschuss
Nach Artikel 17 Grundgesetz hat jedermann das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden (Petitionen) an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss berät alle Petitionen, die die Gesetzgebung des Bundes oder die Tätigkeit von Bundesbehörden betreffen, und legt dem Bundestag dann Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen vor.
In dieser Woche wurde der Jahresbericht 2014 vorgestellt. Insgesamt 15.325 Petitionen wurden eingereicht, davon 37 Prozent auf elektronischem Weg. 18.023 Petitionen wurden abschließend behandelt und 730 Einzelberatungen durchgeführt. Jede Petition besitzt dabei den gleichen hohen Stellenwert, egal ob sie von einer Einzelperson oder von tausenden Unterstützern eingereicht wird. Im Gegensatz zu privaten Petitionsplattformen im Internet garantiert das Petitionswesen außerdem, dass jede Eingabe entgegengenommen, geprüft und beantwortet wird.