Schnelles Internet: Bund beschließt Förderprogramm zum Breitbandausbau

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Schnelles Internet: Bund beschließt Förderprogramm zum Breitbandausbau
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die neue Förderrichtlinie für den Breitbandausbau beschlossen. Ziel ist es, in den kommenden drei Jahren hochleistungsfähige Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu schaffen. „Ich begrüße die neue Förderrichtlinie, die wichtiger Bestandteil unserer Digitalen Agenda ist. Der Bund investiert damit 2,7 Milliarden Euro in den Breitbandausbau. Für mich ist es wichtig, dass diese Förderung technologieneutral erfolgt. Ferner ist eine Kombination mit den Förderprogrammen der Bundesländer möglich, so dass eine Förderung von 90 Prozent für die Kommunen möglich ist. Die Förderrichtlinie ist ein richtiger Impuls, um bis 2018 schnelles Internet für alle in Deutschland zu schaffen“, erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda.

Hintergrund:
Das Bundesförderprogramm richtet sich an Kommunen und Landkreise. Mit dem Förderbetrag können sie die Wirtschaftlichkeitslücke von Investitionen schließen, die sich bei den Telekommunikationsunternehmen ergeben, wenn diese ein Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten errichten (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Zugleich werden die Kommunen durch die Bundesförderung in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu errichten, die sie den Netzbetreibern verpachten (Betreibermodell).

Der Fördersatz des Bundes beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag an Bundesförderung pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, z. B. der Bundesländer, ist möglich und erwünscht. Dadurch können weitere 40 Prozent an Förderung hinzukommen. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 10 Prozent.

Netzausbau-Projekte werden anhand transparenter Kriterien (Scoring) bewertet. Dieses Punktesystem bildet die Grundlage für eine Förderentscheidung.

Unabhängig davon können Planungs- und Beratungskosten ab sofort mit bis zu 100 Prozent und einem Maximalbetrag von 50.000 Euro gefördert werden. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz dafür geschaffen, schnell mit den Planungen zu beginnen.