30 Okt Umfang der Missstände beim BND nun ausgeleuchtet
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Der Bericht der Sachverständigen Vertrauensperson Kurt Graulich bezüglich der Selektorenliste liegt nunmehr vor. Der ehemalige Bundesrichter Graulich hat auf Bitten des NSA-Untersuchungsausschusses und der Bundesregierung die sogenannte 40.000er-Liste unabhängig und umfassend untersucht. Der Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Untersuchungsausschuss Tankred Schipanski (CDU) gibt dazu eine erste Einschätzung ab:
„Der in der offenen Version 263 Seiten umfassende Bericht bringt unsere Arbeit erheblich voran. Die Entscheidung eine Vertrauensperson einzusetzen, die den äußerst sensiblen und komplexen Sachverhalt unabhängig überprüft hat sich als richtig erwiesen.
Der Bericht geht auf alle kritischen Punkte ein und kommt teilweise zu unerfreulichen Ergebnissen. Er zeigt deutlich, dass die USA immer wieder gegen das geltende Abkommen mit Deutschland verstießen und versuchten befreundete Regierungen und europäische Unternehmen auszuspähen. Es ist dem BND in der Vergangenheit leider nicht vollständig gelungen diese Versuche wirksam zu unterbinden.
Kurt Graulich wird uns in unserer nächsten Ausschusssitzung am 5.11. als Sachverständiger zur Verfügung stehen. Wir werden dann die Gelegenheit haben über seinen Bericht zu sprechen und vorhandene Missstände beim BND eingehender zu beleuchten. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen hat, um Missstände beim BND künftig ausschließen zu können. Dazu wird unter anderem die Rechts- und Fachaufsicht verstärkt, die Organisation des BND kritisch überprüft und die Vorschriften überarbeitet und präzisiert.“
Der Bericht erläutert, dass etwa bereits eine einzelne E-Mail-Adresse 20 Selektoren entsprechen kann. Gleichzeitig können einzelnen Zielpersonen eine große Vielzahl von Telekommunikationsmerkmalen wie etwa E-Mail-Adressen oder IP-Adressen zugeordnet werden. Somit relativieren sich auch die großen Zahlen der eingesetzten Selektoren.
Hintergrund:
Die untersuchte Selektorenliste sind jene Suchbegriffe, die der NSA dem BND zur Verwendung übergab, aber vom BND abgelehnt wurden. Es handelt sich dabei um 2.918 Telefonie-Selektoren und 36.164 Internet-Selektoren (Stand 16.03.2015). Die Ablehnung erfolgte zum großen Teil bereits vor der Nutzung oder zumindest wenige Tage nach Einsteuerung. In einigen Fällen wurden diese Selektoren vor Ablehnung aber auch eine längere Zeit eingesetzt. Es wurde bekannt, dass so auch Bereiche ausgeforscht wurden, die nicht im deutschen und europäischen Aufklärungsinteresse lagen (z.B. Eurocopter und EADS).