Schipanski bedauert Entscheidung zur Sterbebegleitung

[download id=“1007″]
Abgeordneter für Straffreiheit bei ärztlicher Suizidbeihilfe
Am Freitag hat der Bundestag über eine Neuregelung zur Suizidbeihilfe entschieden. Eine Mehrheit fand dabei der Gesetzesentwurf um die Abgeordneten Michael Brand und Kerstin Griese, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski bedauert die Entscheidung. Er hatte für den Gesetzesentwurf um Peter Hintze und Karl Lauterbach gestimmt, mit dem die ärztliche Beihilfe zum Suizid weiterhin straffrei geblieben wäre:

„Ich bedauere, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine Neuregelung entschieden hat, die die geschäftsmäßige und im Ergebnis damit auch die ärztliche Suizidbeihilfe kriminalisiert. Das halte ich menschlich wie juristisch für problematisch. Ich hoffe nun darauf, dass die Gerichte die Sterbebegleitung durch Ärzte so verstehen, dass sie nicht als „geschäftsmäßig“ gilt und straffrei bleibt. Insoweit ist eine Änderung der Rechtsprechung notwendig.
Meiner Überzeugung nach sollte die bisherige Rechtslage, die die Beihilfe zum Suizid durch einen Arzt erlaubt, weiterhin gelten. Ich habe mit dem Gesetzesentwurf von Hintze und Lauterbach daher eine Regelung unterstützt, die den Ärzten bei ihrer Tätigkeit mehr Rechtssicherheit geben sollte. Leider hat dieser keine Mehrheit gefunden. Schwer leidende Menschen sollten in Würde sterben können, ohne alleine gelassen zu werden. Die kommerzielle Suizidbeihilfe lehne ich ab.“

Schipanski begrüßt, dass der Bundestag begleitend die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag verabschiedet. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland sowie individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die Betroffenen.