04 Dez Bundestag beschließt E-Health-Gesetz
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Digitale Möglichkeiten für bessere medizinische Versorgung nutzen
Der Bundestag hat am Donnerstagabend das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen („E-Health-Gesetz“) beschlossen, das Anfang 2016 in Kraft treten soll. Dazu erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss Digitale Agenda: „Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für eine bessere gesundheitliche Versorgung der Menschen stärker nutzen. Mit dem „E-Health-Gesetz“ schaffen wir dazu die Grundlage. Wichtig ist es, eine verlässliche Telematikinfrastruktur zur sicheren Vernetzung zwischen Ärzten und Krankenhäusern herzustellen. Patientennutzen und Datenschutz stehen dabei im Mittelpunkt.“
Schipanski führt an, dass die digitale Vernetzung lebensrettend sein kann. Beispielsweise kann künftig der persönliche Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. So soll vermieden werden, dass es bei der Einnahme mehrerer Medikamente zu gefährlichen Wechselwirkungen kommt. Zudem kann in Notfällen der Notarzt künftig überlebenswichtige Daten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen. Die elektronische Gesundheitskarte ist auch ein erster Schritt zu einer elektronischen Patientenakte. Mit dieser können die Versicherten über ihre Diagnosen und Therapien schneller und umfassender informiert werden. So steigt auch die Möglichkeit, auf die Entscheidungen über die eigene Behandlung Einfluss zu nehmen. Außerdem wird der Zugriff auf das sogenannte Patientenfach erleichtert: Dort können die Versicherten wichtige Dokumente wie z.B. einen elektronischen Impfausweis ablegen.
Als weitere nutzbringende Anwendungen sind der elektronische Arzt- und Entlassbrief vorgesehen, damit wichtige Gesundheitsdaten schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Das Gesetz sieht darüber hinaus weitere telemedizinische Leistungen sowie die Einführung der Videosprechstunde vor.
„Wirksamer Datenschutz ist besonders bei Gesundheitsdaten von zentraler Bedeutung. Der Aufbau der neuen Telematik-Infrastruktur muss daher höchste Sicherheitsstandards erfüllen: Zugriffsrechte werden klar geregelt; die Datenabfrage von Ärzten wird protokolliert. Medizinische Daten werden doppelt verschlüsselt“, so Schipanski.