Unkonventionelles Fracking wird verboten

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Bundestag stimmt Freitag über Gesetzesentwurf ab
Am Freitag (24. Juni 2016) stimmt der Deutsche Bundestag über einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Erdgas-Fördermethode Fracking ab. „Ich werde dem Gesetz mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen zustimmen, denn damit verbieten wir unkonventionelles Fracking. Die Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dieser Erdgasfördermethode teile ich. Wir brauchen eine Regelung, denn nach geltendem Recht wäre unkonventionelles Fracking erlaubt“, erklärte der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU).

Das unkonventionelle Fracking, das insbesondere in Schiefer- oder Tongestein eingesetzt wird, soll künftig verboten werden. Ausgenommen sind bundesweit bis zu vier Probebohrungen zu Forschungszwecken, die aber nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen erlaubt sind (Ländervorbehalt).

In Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, sowie in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten wird Fracking ausgeschlossen.

Ein erster Gesetzesentwurf war bereits im letzten Jahr in den Bundestag eingebracht worden. Die Unionsfraktion konnte demgegenüber weitere wichtige Verschärfungen durchsetzen.