Diskussion zum Bundesteilhabegesetz

Schipanski besucht Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V.
Ende des Jahres will der Deutsche Bundestag das sogenannte Bundesteilhabegesetz verabschieden. Ziel ist es, die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und nach einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden. Der Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V. hat mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung des neuen Gesetzes Änderungswünsche. Um diese gemeinsam zu diskutieren, traf der CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski den Vorstandsvorsitzenden des Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V., Martin Mölders, am 4. August 2016 in den Räumlichkeiten des Vereins in Ilmenau. Praktische Erfahrungen mit den gegenwärtigen Regelungen ergänzte Sabrina Lapp, Leiterin des Wohnhauses Oberpörlitz.

„Der Weg, den wir mit den Bundesteilhabegesetz beschreiten, ist richtig, es sind aber noch einige praktische Anwendungsfragen offen“, so Mölders, der auch Vorsitzender der KreisLiga ist. So soll der Berechtigtenkreis neu geregelt und der sogenannte Ausschluss der Pflegeleistung mit Blick auf die stationäre Versorgung ausgeweitet werden. Dies sieht die Lebenshilfe kritisch und fordert Nachbesserungen. Gleiches gilt für die beabsichtige Deckelung der Kosten der Unterkunft und die Möglichkeit der gemeinsamen Leistungserbringung.

Schipanski lobte die neuen Grenzen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Menschen mit Behinderung. Gegenwärtig liegt der Vermögensfreibetrag für Menschen mit Behinderung bei 2.600 Euro. Dieser soll in einem ersten Schritt auf 25.000 Euro erhöht werden und ab 2020 bei 50.000 Euro liegen. Unklar ist jedoch noch, ob diese neuen Grenzen auch für Menschen mit geistiger Behinderung gelten. Um offene Detailfragen zu klären, lädt Schipanski im Herbst dieses Jahres zu einer Gesprächsrunde mit dem zuständigen Berichterstatter.

Im Oktober dieses Jahres wird die Sachverständigenanhörung im Bundestag stattfinden, bei der die Lebenshilfe ihre Expertise auch nochmals einbringen wird.