Durchbruch bei der Startup-Finanzierung

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung beschlossen. Durch die Neuregelung sollen es Startups künftig leichter haben, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen.

„Der Gesetzesentwurf ist eine wichtige Weichenstellung für Investitionen in junge Unternehmen und für den Gründungsstandort Deutschland. Dafür haben wir Digitalpolitiker der Union uns lange eingesetzt“, so der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bundestagsausschuss Digitale Agenda.

Junge Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Eigentümern angewiesen sind, sollen künftig nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können. Voraussetzung ist, dass sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. Bisher konnten aufgelaufene Verluste bei einem Eigentümerwechsel steuerlich nicht berücksichtigt werden, wodurch das Startup für Käufer weniger interessant wurde.

Die Bundesregierung setzt damit die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sowie aus ihrem „Eckpunktepapier Wagniskapital“ aus dem Herbst 2015 fort. Ziel ist es, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern.