Fundamentalkritik an BND-Gesetz völlig unseriös

Schipanski weist Vorwürfe der Opposition entschieden zurück
Am heutigen Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag zwei Gesetzesreformen zum Bundesnachrichtendienst (BND). Damit wird die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste weiterentwickelt und die Ausland-Ausland-Aufklärung des BND konkret geregelt. Die Fundamentalkritik der Opposition an den Reformen weist der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), ordentliches Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss, als unseriös und ideologisch motiviert zurück.

„Die Skandalisierung der Reformen durch Linke und Grüne dient lediglich der öffentlichen Selbstdarstellung und zeigt wieder einmal die generelle Ablehnung der Parteien gegenüber der wichtigen Arbeit unserer Nachrichtendienste“, so Schipanski am Freitag. „Unsere Dienste leisten in Zeiten, in denen unsere Freiheit und Sicherheit von vielen Seiten bedroht sind, eine hervorragende Arbeit im Sinne der gesamten Bevölkerung. Im NSA-Untersuchungsausschuss wurde nach jahrelanger Arbeit kein rechtswidriges Verhalten des Bundesnachrichtendienstes bei der „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ festgestellt“, stellt der Abgeordnete klar. Vorwürfe der verfassungswidrigen Massenüberwachung entbehrten daher jeder Grundlage.

Zu den nun verabschiedeten Novellierungen merkt Schipanski an: „Die Gesetzesnovellen beruhen auf den Wünschen der Praktiker, die sich eine Konkretisierung ihrer Befugnisse erbeten haben. Dieser Bitte kommt der Gesetzgeber mit den Reformen nach. Sie dienen insbesondere dazu, unseren Nachrichtendienst in seiner wichtigen Arbeit zu unterstützen. Angesichts der vielfältigen terroristischen Bedrohungen ist diese Arbeit von höchster Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland und Europa ist.“