19 Mai Brief aus Berlin 08/2017
Erst das Saarland, dann Schleswig-Holstein und jetzt Nordrhein-Westfalen: Die guten Ergebnisse für die CDU bei den Landtagswahlen sind Rückenwind und Motivation für unsere Arbeit. Bis zu den Bundestagswahlen im Herbst ist es jedoch noch ein langer Weg und wir haben in Berlin noch viel zu tun. Deshalb hieß es auch in dieser Sitzungswoche wieder: Anpacken! Bis Ende Juni wollen wir noch über 50 Gesetze diskutieren und beschließen. Mit der Reform der Bund-Länder-Finanzen und zahlreichen Vorhaben im Bereich Innen und Recht stehen uns noch intensive Beratungen bevor. Im Folgenden informiere ich Sie über die Themen der vergangenen Woche.
Wohnungseinbruch härter bestrafen
Jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre und seiner eigenen vier Wände. Einbrecher rauben den Betroffenen nicht nur Geld und Wertgegenstände, sondern auch das Sicherheitsgefühl, dass ein Zuhause bietet. Die Opfer sind nach einem Wohnungseinbruch oft traumatisiert, weil ein Fremder in ihr persönlichstes Lebensumfeld eingegriffen hat.
Deshalb haben wir als Union für ein Gesetz gekämpft, das Wohnungseinbruch als das qualifiziert, was es ist: ein Verbrechen, für das das Gesetz künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht. Zusätzlich wird der minderschwere Fall bei Wohnungseinbrüchen gestrichen.
Zudem erweitern wir den Katalog der Straftaten in der Strafprozessordnung, nach dem die Polizei nach richterlichem Beschluss Verbindungsdaten der Tatverdächtigen auswerten kann. Somit wird es leichter, die Bandenstrukturen der Täter aufzudecken.
Schnellere Abschiebungen
Wir haben die Hürden zur Durchsetzung der Ausreisepflicht für Ausländer, die nicht freiwillig ausreisen, gesenkt. So wird insbesondere die Abschiebung jener ausreisepflichtigen Ausländer erleichtert, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen. Sie können zukünftig nicht nur leichter in Abschiebehaft genommen, sondern auch elektronisch überwacht werden. Fehlen Pässe zur Identitätsfeststellung, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zukünftig Mobiltelefone von Asylsuchenden auslesen. Damit geben wir den Behörden eine wichtige Befugnis an die Hand.
Außerdem wird eine Regelung ins Asylgesetz aufgenommen, nach der die Länder die Befristung der Verpflichtung, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive verlängern können.
Kein Steuergeld für extremistische Parteien
Eine wehrhafte Demokratie muss es nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden. Zwar hatte im Januar das Bundesverfassungsgericht ein Parteienverbot der NPD abgelehnt. Zugleich hatte es aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien zu beenden.
Dazu ist eine Grundgesetzänderung nötig, die wir aktuell beraten. Künftig soll das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden können, eine Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Richtig so: Die Demokratie muss ihre Feinde nicht finanzieren.
Geändertes Waffengesetz
Das Schützentum, die Jagd und das Sportschießen sind fester Bestandteil unseres Brauchtums und werden von ihren Anhängern und Mitgliedern verantwortungsbewusst ausgeübt. Unsere Regelungen zum Umgang mit und zum Besitz von Schusswaffen zählen bereits heute zu den strengsten auf der Welt und gewährleisten einen hohen Schutz. Daher haben wir uns in der CDU/CSU-Bundesfraktion dafür eingesetzt, dass die Regelungen im Waffenrecht mit Augenmaß angepasst werden. Das bedeutet, dass bürokratischer Mehraufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum erzielten Sicherheitsgewinn stehen muss.
Es ist uns gelungen, eine umfassende Besitzstandreglung für Waffenschränke durchzusetzen. Im Ergebnis bedeutet das: wer heute einen den geltenden Vorschriften entsprechenden Waffenschrank nutzt, wir dies auch in Zukunft tun können. Nur im Falle einer Neuanschaffung eines Waffenschrankes müssen künftig Schränke der aktuellen DIN-Norm erworben werden. Ferner wird die Rechtslage für fahrlässige Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschiften von Munition nicht verschärft.
Um sicherzustellen, dass Extremisten nicht legal in Besitz von erlaubnispflichten Waffen sind, wird künftig bereits ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Nationalen Waffenregister gespeichert.
Zugang zu Verwaltungsdaten
Mit dem nun vom Bundestag beschlossenen „Open-Data-Gesetz“ erreichen wir einen Meilenstein. Immer mehr Daten aller Lebensbereiche werden auch digital von der Verwaltung erfasst. Sei es das Verkehrsaufkommen auf Autobahnen oder die Zulassung von Fahrzeugen. Diese Datenmengen werden gesammelt und zukünftig maschinenlesbar und entgeltfrei zur Verfügung gestellt.
Der Zugang zu offenen Verwaltungsdaten bietet nicht nur Chancen für Unternehmen, sondern auch für die Verwaltung selbst: So wird sie zu einem wichtigen Baustein in einem wachstums- und chancenorientierten Staat. Zusätzlich stärkt mehr Transparenz die Legitimität von Verwaltungshandeln und damit auch das Vertrauen der Bürger in den Staat.
Feuerwehren treffen Politik
Beim Berliner Abend der deutschen Feuerwehren kamen in dieser Woche rund 100 Bundestagsabgeordnete und 350 Feuerwehr-Führungskräfte aus ganz Deutschland zusammen. Ich habe mich gefreut, dort auch den Chef des Thüringer Feuerwehrverbandes, Lars Oschmann, zu treffen.