Wir brauchen zeitgemäße Ermittlungsmethoden

Koalition schafft gesetzliche Grundlage für Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ)
Am Donnerstag berät der Deutsche Bundestag abschließend einen Änderungsantrag zum Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Darin enthalten ist auch eine eigene gesetzliche Grundlage für die Anwendung der sogenannten Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ).

„Straftäter nutzen heute alle Kommunikationswege, die zur Verfügung stehen, ob Telefon, E-Mail oder verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp. Bisher dürfen Strafverfolger aber nur Telekommunikation überwachen. Das wissen die Straftäter und nutzen diese Gesetzeslücke aus. Aus diesem Grund haben wir uns für zeitgemäße Ermittlungsmethoden eingesetzt. Der Staat darf im Internet nicht mehr Rechte haben als außerhalb. Aber auch nicht weniger“, erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete und Digitalpolitiker Tankred Schipanski (CDU).

Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung, also zum Beispiel die verdeckte Auslesung einer Festplatte zu Ermittlungszwecken, seien gewichtige Grundrechtseingriffe. Sie seien aber gerechtfertigt, wenn es um schwere Kriminalität und Terrorismus geht. Die rechtlichen und auch die technischen Hürden sind laut Schipanski so hoch, dass ihr Einsatz schon deshalb nur bei schwerer Kriminalität in Frage kommt. Die Anwendung der Quellen-TKÜ steht insbesondere unter Richtervorbehalt.

„Wir halten die vorgesehenen Regelungen für erforderlich und in der Abwägung von Persönlichkeitsrechten auf der einen Seite, der Verantwortung des Staates für die Sicherheit der Menschen auf der anderen Seite, auch für verfassungskonform“, so Schipanski.