Koalition schafft gesetzliche Grundlage für Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ) Am Donnerstag berät der Deutsche Bundestag abschließend einen Änderungsantrag zum Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Darin enthalten ist auch eine eigene gesetzliche Grundlage für die Anwendung der sogenannten Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ). „Straftäter nutzen heute alle Kommunikationswege, die zur Verfügung stehen, ob Telefon, E-Mail oder verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp. Bisher dürfen Strafverfolger aber nur Telekommunikation überwachen. Das wissen die Straftäter und nutzen diese Gesetzeslücke aus. Aus diesem Grund haben wir uns für zeitgemäße Ermittlungsmethoden eingesetzt. Der Staat darf im Internet nicht mehr Rechte haben als außerhalb. Aber auch nicht weniger“, erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete und Digitalpolitiker Tankred Schipanski (CDU).

[download id="742"] Die Vorgänge rund um die Überwachungsaktivitäten des amerikanischen Geheimdienstes NSA werden in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet. Auf einen gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen beschloss der Bundestag am 20. März 2014 die Einsetzung des Ausschusses, in dem der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) Mitglied sein wird. „Uns ist in den vergangenen Monaten eine maßlose Überwachung durch ausländische Geheimdienste offenbart worden, die mit unserem Verständnis von Bürgerrechten nicht vereinbar ist. Es ist ein wichtiges Signal, dass alle Fraktionen geschlossen hinter dem Untersuchungsauftrag stehen und die Vorgänge gemeinsam aufklären wollen, nicht gegeneinander“, sagte Schipanski.

Zu den gegenüber Tankred Schipanski (CDU) in Zusammenhang mit seiner Pressemitteilung vom 27. Januar 2012 („Überwachung von Mitgliedern der Linkspartei richtig“) gemachten Vorwürfen stellt der Abgeordnete fest: „Ich habe in dieser Pressemeldung den von mir empfundenen Verlauf der im Deutschen Bundestag abgehaltenen Aktuellen Stunde wieder gegeben. Danach fühle ich mich in meiner Auffassung bestätigt, dass es innerhalb der Linkspartei verfassungsfeindliche Tendenzen gibt und diese auch weiterhin überwacht werden müssen.

Gestern befasste sich der Deutsche Bundestag in einer Aktuellen Stunde mit der Überwachung von 27 Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU): „Der Verfassungsschutz hat gemäß Verfassungsschutzgesetz die Aufgabe, alle Bestrebungen zu beobachten, die ‚gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Landes gerichtet sind.‘“